1. Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayrische Staatsministerium für Digitales legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.bayfid.bayern.de.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.12.2021 erstellt und zuletzt am 30.11.2021 überprüft.

Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 92 Schritten. Die Website wird aktuell überarbeitet und die Barrierefreiheit kontinuierlich weiterentwickelt. Für Rückmeldungen und Anregungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Die Zugänglichkeit der Verlinkungen zu den Social Media Inhalten im Footer wird über ein Title-Attribut umgesetzt. Screenreader, die die Ausgabe eines Title-Attributs abgeschaltet haben, können diese Elemente unter Umständen nicht identifizieren.
  2. Die Schalter „Vorheriges Element“ und „nächstes Element“ innerhalb der Karussells können aufgrund der technischen Möglichkeiten nicht angeben, wie viele Inhaltselemente insgesamt zur Verfügung stehen, an welchem aktuell der Fokus anliegt und welches Element bei Auslösen der Taste folgt.
  3. Das Prüfergebnis der Quellcodes mit Hilfe eines HTML-Validators identifiziert Fehler. Somit ist keine korrekte Syntax gegeben, was im Rahmen des Tests jedoch zu keiner Einschränkung geführt hat (überprüft mit https://validator.w3.org/nu/).
  4. Die Inhalte der interaktiven Bayern-Karte sind nicht barrierefrei zugänglich.

4. Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson unter natascha.gruenpeter@stmd.bayern.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Staatsministerium für Digitales
Oskar-von-Miller-Ring 35
80333 München

E-Mail: natascha.gruenpeter@stmd.bayern.de

5. Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html